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Umweltschutz

Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf Folgendes hinzuweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Im Folgenden erhalten Sie Informationen gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG): Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen und kostenlos zurücknehmen. Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass derartige Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.

Verbraucherinnen und Verbraucher können seit 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den bewährten kommunalen Sammelstrukturen, z.B. Wertstoffhöfe, abgeben. Die Hersteller müssen die dort gesammelten Altgeräte zurücknehmen und wiederverwenden oder entsorgen lassen.